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Ein Kollegium leitet den Dom und wählt einen neuen Bischof

Das Domkapitel

Die Hohe Domkirche ist eine öffentliche juristische Person nach kirchlichem Recht
und eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht
(Auszug aus dem Statut der Hohen Domkirche zu Trier vom 29.6.1995).

Eigentlicher "Hausherr" der Hohen Domkirche St. Petrus ist das Domkapitel unter Vorsitz des Dompropstes. Hier ein Blick in die Geschichte dieses Gremiums - und auf seine heutigen Aufgaben.

Verantwortung für den Dom - für das Bistum - für die Bischofswahl

Dem Domkapitel als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt die Verwaltung der Hohen Domkirche; es ist zuständig für den Erhalt und Unterhalt der zum Dom gehörenden Gebäude (beispielsweise der Kurien), für die Feier der Gottesdienste an Sonn-, Feier- und Werktagen, die Beratung von Bistumsleitung und -verwaltung. Das Domkapitel ist Konsultorenkollegium bei Vakanz des Bischöflichen Stuhles und hat schließlich - als vornehmste Aufgabe - die Wahl eines neuen Bischofs vorzunehmen.

Der Dompropst wird von den residierenden Mitgliedern des Domkapitels aus ihren Reihen geheim gewählt und vom Bischof bestätigt, der Domdechant dagegen aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domkapitulare werden abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domvikare werden nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt.

Das Amt der Domkapitulare erlischt durch Tod oder Verzicht. Regelmäßig verzichten die Mitglieder des Domkapitels mit vollendetem 75. Lebensjahr auf ihr Amt; die "Emeriti" behalten das Recht, die domkapitularische Kleidung sowie das Kapitelskreuz zu tragen.

Das Trierer Domkapitel hat in kirchenpolitisch unruhigen Zeiten ("Trierer Wirren" und Kulturkampf im 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus und "Saarfrage" im 20. Jahrhundert) eine eminent  wichtige Partnerrolle für den Bischof und die Bistumsleitung gespielt. Seine Bedeutung trat auch anlässlich der Heilig-Rock-Ausstellungen / -Wallfahrten 1810, 1844, 1891, 1933, 1959, 1996 und 2012 in besonderer Weise hervor. In seiner Sitzung vom 26. Juni 1995 beschloss das Domkapitel neue Statuten, die der Bischof von Trier am 29. Juni 1995 bestätigte.

Die Mitglieder des Domkapitels

  • Dignitäre

    Jörg Michael Peters - Weihbischof, Bischofsvikar, Dompropst (Amtseinführung 18. April 2022)
    Franz Josef Gebert - Weihbischof, Bischofsvikar, Domdechant, Lic. theol. 

  • Residierende Domkapitulare

    Robert Brahm - Weihbischof, Bischofsvikar
    Dr. Georg Holkenbrink - Prälat, Offizial, Bischofsvikar
    Dr. Ulrich Graf von Plettenberg - Bischöflicher Generalvikar
    Dr. Markus Nicolay - Dekan des Pastoralen Raumes Trier
    Prof. em. Dr. Martin Lörsch - Msgr., emeritierter Professor der Theologischen Fakultät Trier
    Dr. Hans Günter Ullrich - Leiter der Abteilung Ehrenamt, Bildung und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat (BGV) Trier
    Benedikt Welter - Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes und Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Hl. Kreuz, Trier
    N.N.

  • Ehrenkapitulare

    Dr. Felix Genn - Bischof von Münster
    Dr. Fernand Franck - Erzbischof em., Erzbistum Luxemburg
    Reinhard Kardinal Marx - Erzbischof von München u. Freising
    Dr. Georg Bätzing - Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
    Dr. Helmut Dieser - Bischof von Aachen
    Prälat Dr. Udo Breitbach - Untersekretär bei der römischen Kongregation für die Bischöfe

  • Domvikare

    Matthias Struth (Domzeremoniar) - Diözesan-Jugendseelsorger und Leiter Abteilung Jugend
    Michael Keller - Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat, Trier
    Tim Benno Sturm - Pfarrer, Leiter Berufepastoral, Bischöfliches Generalvikariat Trier
    Msgr. Ottmar Dillenburg -  Leitender Priesterreferent und Abteilungsleiter „Seelsorge und Pastorales Personal“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier
    Oliver Laufer-Schmitt - Regens des Bischöflichen Priesterseminars Trier
    Florian Dienhart - Bischöflicher Kaplan und Sekretär

Geschichte des Trierer Domkapitels

  • Geschichte: Seit Mitte des 6. Jahrhunderts
  • Geschichte: Seit 1821 bis heute

Um die Mitte des 6. Jahrhunderts schloss sich der Klerus der Trierer Kathedralkirche zu einem besonderen Kollegium zusammen, das im 9. Jahrhundert die Reforminstitutionen des Chrodegang von Metz mit der Verpflichtung zur vita communis (zum gemeinsamen Leben) übernahm. Dieses Domkapitel hatte zahlreiche Mitglieder. Seit dem Hohen Mittelalter wurde die Zahl der Domkapitulare schrittweise von 60 auf 40 und im Jahre 1445 schließlich auf 16 reduziert. Daneben kannte man noch Domizellare (Anwärter auf ein Kanonikat), acht Domvikare als priesterliche Vertreter der Domkapitulare, bis zu zwölf Präbendaten für den Gottesdienst in der benachbarten Liebfrauen-Kirche sowie eine Anzahl von (zuletzt 16) Altaristen und Capellani für die Liturgie an den Nebenaltären bzw. den Kapellen der Hohen Domkirche.

Seit 1289 wurde die Gewohnheit, nur Adlige ins Domkapitel aufzunehmen, zur festen Regel. Seit etwa 1300 war zumindest die Diakonatsweihe gefordert, einige wenige mussten Priester sein, so zum Beispiel der Domdechant und der Domkantor, die auch einer strengen Residenzpflicht unterlagen. Doch sind all diese Forderungen bis in die Neuzeit hinein nicht immer streng durchgeführt worden. Was das Zustimmungsrecht des Domkapitels zu den Amtshandlungen der Trierer Erzbischöfe und sein Recht zur Bischofswahl angeht, unterschied sich die Situation in Trier in nichts von der anderer deutscher (Erz-) Bistümer.

Das heutige Domkapitel ist ein Kollegium von Diözesangeistlichen mit Priester- oder Bischofsweihe. Seine derzeitige Personalstruktur und Aufgabenstellung gehen im Wesentlichen auf die päpstliche Umschreibungsbulle der preußischen Diözesen "De salute animarum" vom 16. Juli 1821 zurück, die vom damaligen preußischen König bestätigt wurde. Die wichtigsten Festlegungen dieser Bulle fanden Eingang in das sogenannte preußische Konkordat von 1929, einer Vereinbarung zwischen Staat und Kirche.

Am 25. Juli 1824 installiert, bestand und besteht das Domkapitel seitdem aus dem Dompropst sowie dem Domdechanten - auch Dignitäre oder Prälaten genannt -, acht residierenden Domkapitularen, vier in der aktiven (Pfarr-) Seelsorge der Diözese stehenden nichtresidierenden Domkapitularen (zunächst "Ehrendomherren" genannt) und sechs Domvikaren. Der Dompropst ist Dienstvorgesetzter aller beim Dom angestellten Mitarbeiter (zum Beispiel Domkapellmeister, Domorganist), er wohnt in der Nähe vom Dom gelegenen Dompropstei (Domfreihof 4).

Hermann Josef Leininger, Dompropst em.