| | Die Hohe Domkirche ist eine öffentliche juristische Person nach kirchlichem Recht und eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht (Auszug aus dem Statut der Hohen Domkirche zu Trier vom 29.06.1995).
zur Druckansicht (öffnet neues Fenster) |
| |  | | | 
Götz George, Jürgen Becker und die Bläck Fööss haben ihn, nun hat ihn auch Franz Ronig: Der Landschaftsverband Rheinland hat den 84-jährigen Denkmalpfleger und Kunsthistoriker mit dem Rheinlandtaler ausgezeichnet – eine Würdigung von Ronigs Verdiensten um den Erhalt des kulturellen Erbes an Rhein und Mosel.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist ein Zusammenschluss der Städte und Kreise im NRW-Teil der einstigen preußischen Rheinprovinz und die Förderung und Pflege der rheinischen Kulturlandschaft eine seiner Aufgaben. Seit 1976 ehrt der LVR verdiente Bürger mit dem Rheinlandtaler. Die müssen – wie etwa der für kulturelle Verdienste ausgezeichnete Berliner Schauspieler Götz George (spielte den Duisburger Tatort-Kommissar Schimanski) – nicht zwangsläufig Rheinländer sein.
Lesen Sie mehr | |
|