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Das Domkapitel


 
 Wappen des Domkapitels
 
Wappen des Domkapitels
Um die Mitte des 6. Jahrhunderts schloss sich der Klerus der Trierer Kathedralkirche zu einem besonderen Kollegium zusammen, das im 9. Jahrhundert die Reforminstitutionen des Chrodegang von Metz mit der Verpflichtung zur vita communis übernahm. Dieses Domkapitel hatte zahlreiche Mitglieder. Seit dem Hohen Mittelalter wurde die Zahl der Domkapitulare schrittweise von 60 auf 40 und im Jahre 1445 schließlich auf 16 reduziert. Daneben kannte man noch Domizellare (Anwärter auf ein Kanonikat), acht Domvikare als priesterliche Vertreter der Domkapitulare, bis zu zwölf Präbendaten für den Gottesdienst in der Annexkirche Liebfrauen sowie eine Anzahl von (zuletzt 16) Altaristen und Capellani für die Liturgie an den Nebenaltären bzw. den Kapellen der Hohen Domkirche. Seit 1289 wurde die Gewohnheit, nur Adlige ins Domkapitel aufzunehmen, zur festen Regel. Seit etwa 1300 war zumindest die Diakonatsweihe gefordert, einige wenige mussten Priester sein, so zum Beispiel der Domdechant und der Domkantor, die auch einer strengen Residenzpflicht unterlagen. Doch sind all diese Forderungen bis in die Neuzeit hinein nicht immer streng durchgeführt worden. Was das Zustimmungsrecht des Domkapitels zu den Amtshandlungen der Trierer Erzbischöfe und sein Recht zur Bischofswahl angeht, unterschied sich die Situation in Trier in nichts von der anderer deutscher (Erz-) Bistümer. Das heutige Domkapitel ist ein Kollegium von Diözesangeistlichen mit Priester- oder Bischofsweihe. Seine derzeitige Personalstruktur und Aufgabenstellung gehen im Wesentlichen auf die päpstliche Umschreibungsbulle der preußischen Diözesen "De salute animarum" vom 16. Juli 1821 zurück, die vom damaligen preußischen König bestätigt wurde. Die wichtigsten Festlegungen dieser Bulle fanden Eingang in das sogenannte preußische Konkordat von 1929, einer Vereinbarung zwischen Staat und Kirche.

Am 25. Juli 1824 installiert, bestand und besteht das Domkapitel seitdem aus dem Dompropst sowie dem Domdechanten - auch Dignitäten oder Prälaten genannt -, acht residierenden Domkapitularen, vier in der aktiven (Pfarr-) Seelsorge der Diözese stehenden nichtresidierenden Domkapitularen (zunächst "Ehrendomherren" genannt) und sechs Domvikaren. Der Dompropst ist Dienstvorgesetzter aller beim Dom angestellten Mitarbeiter (zum Beispiel Domkapellmeister, Domorganist), er wohnt in der nahe beim Dom (Domfreihof 4) gelegenen Dompropstei.

Dem Domkapitel als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt die Verwaltung der Hohen Domkirche, der Erhalt und Unterhalt der dazugehörenden Gebäude (beispielsweise der Kurien), die Durchführung der Gottesdienste an Sonn-, Feier- und Werktagen, die Beratung der Bistumsleitung und -verwaltung; es übt die Funktion des Konsultorenkollegiums bei Vakanz des Bischöflichen Stuhles aus und hat endlich - als vornehmste Aufgabe - die Wahl eines neuen Bischofs vorzunehmen. Der Dompropst wird von den residierenden Mitgliedern des Domkapitels aus ihren Reihen geheim gewählt und vom Bischof bestätigt, der Domdechant dagegen aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domkapitulare werden abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domvikare werden nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt.

Das Amt der Domkapitulare erlischt durch Tod oder Verzicht. Regelmäßig verzichten die Mitglieder des Domkapitels mit vollendetem 75. Lebensjahr auf ihr Amt; die Emeriti behalten das Recht, die domkapitularische Kleidung sowie das Kapitelskreuz zu tragen.

Das Trierer Domkapitel hat in kirchenpolitisch unruhigen Zeiten ("Trierer Wirren" und Kulturkampf im 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus und "Saarfrage" im 20. Jahrhundert) eine eminent  wichtige Partnerrolle für den Bischof und die Bistumsleitung gespielt. Seine Bedeutung trat auch anlässlich der Heilig-Rock-Ausstellungen 1810, 1844, 1891, 1933, 1959 und 1996 in besonderer Weise hervor. In seiner Sitzung vom 26. Juni 1995 beschloss das Domkapitel neue Statuten, die der Bischof von Trier am 29. Juni 1995 bestätigte.

Text: Hermann Josef Leininger, Dompropst em.


Die Mitglieder des Domkapitels

(Stand: 2.11.2009) 

Dignitäre:


Dompropst Prälat Werner Rössel
Domdechant Prälat Franz Josef Gebert


Residierende Domkapitulare:


Prälat Dr. Rainer Scherschel
Prälat Dr. Klaus Peters
Weihbischof Robert Brahm
Weihbischof Jörg Michael Peters
Generalvikar Prälat Dr. Georg Holkenbrink
Pfarrer Hans Wilhelm Ehlen
Rektor Prof. Dr. Reinhold Bohlen
Monsignore Dr. Georg Bätzing

Nichtresidierende Domkapitulare:


Dechant im Ruhestand Josef Schmidt, Trier
Pfarrer im Ruhestand Johannes Stahl, Saarburg-Beurig
Dechant Hermann Engel, Koblenz
Dechant Karl Kneißl, Bleialf

Domvikare:


Dozent Dr. Engelbert Felten
Bischofskaplan Frank Kleinjohann
Monsignore Stephan Wahl
Monsignore Dr. Michael Kneib
Subregens Thomas Deutsch
Pfarrer Dr. Martin Lörsch



 
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