Das Domkapitel
Am 25. Juli 1824 installiert, bestand und besteht das Domkapitel seitdem aus dem Dompropst sowie dem Domdechanten - auch Dignitäten oder Prälaten genannt -, acht residierenden Domkapitularen, vier in der aktiven (Pfarr-) Seelsorge der Diözese stehenden nichtresidierenden Domkapitularen (zunächst "Ehrendomherren" genannt) und sechs Domvikaren. Der Dompropst ist Dienstvorgesetzter aller beim Dom angestellten Mitarbeiter (zum Beispiel Domkapellmeister, Domorganist), er wohnt in der nahe beim Dom (Domfreihof 4) gelegenen Dompropstei. Dem Domkapitel als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt die Verwaltung der Hohen Domkirche, der Erhalt und Unterhalt der dazugehörenden Gebäude (beispielsweise der Kurien), die Durchführung der Gottesdienste an Sonn-, Feier- und Werktagen, die Beratung der Bistumsleitung und -verwaltung; es übt die Funktion des Konsultorenkollegiums bei Vakanz des Bischöflichen Stuhles aus und hat endlich - als vornehmste Aufgabe - die Wahl eines neuen Bischofs vorzunehmen. Der Dompropst wird von den residierenden Mitgliedern des Domkapitels aus ihren Reihen geheim gewählt und vom Bischof bestätigt, der Domdechant dagegen aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domkapitulare werden abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domvikare werden nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Das Amt der Domkapitulare erlischt durch Tod oder Verzicht. Regelmäßig verzichten die Mitglieder des Domkapitels mit vollendetem 75. Lebensjahr auf ihr Amt; die Emeriti behalten das Recht, die domkapitularische Kleidung sowie das Kapitelskreuz zu tragen. Das Trierer Domkapitel hat in kirchenpolitisch unruhigen Zeiten ("Trierer Wirren" und Kulturkampf im 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus und "Saarfrage" im 20. Jahrhundert) eine eminent wichtige Partnerrolle für den Bischof und die Bistumsleitung gespielt. Seine Bedeutung trat auch anlässlich der Heilig-Rock-Ausstellungen 1810, 1844, 1891, 1933, 1959 und 1996 in besonderer Weise hervor. In seiner Sitzung vom 26. Juni 1995 beschloss das Domkapitel neue Statuten, die der Bischof von Trier am 29. Juni 1995 bestätigte. Text: Hermann Josef Leininger, Dompropst em. Die Mitglieder des Domkapitels
(Stand: 3. Oktober 2011) Dignitäre:Dompropst Prälat Werner Rössel Domdechant Prälat Franz Josef Gebert Residierende Domkapitulare:Prälat Dr. Rainer Scherschel Prälat Dr. Klaus Peters Weihbischof Robert Brahm Weihbischof Jörg Michael Peters Generalvikar Prälat Dr. Georg Holkenbrink Pfarrer Hans Wilhelm Ehlen Rektor Prof. Dr. Reinhold Bohlen Monsignore Dr. Georg Bätzing Nichtresidierende Domkapitulare:Pfarrer Klemens Hombach, Linz Pfarrer Eugen Vogt, Koblenz Pfarrer Hermann Engel, Koblenz Pfarrer Karl Kneißl, Bleialf Ehrenkapitulare:Kardinal Dr. Reinhard Marx, Erzbischof von München Fernand Franck, Erzbischof von Luxemburg Dr. Felix Genn, Bischof von Münster Berthold Zimmer, Domvikar em., Ltd. Ord.-Rat i. R. Domvikare:Dozent Dr. Engelbert Felten Bischofskaplan Frank Kleinjohann Monsignore Stephan Wahl Monsignore Dr. Michael Kneib Pfarrer Dr. Martin Lörsch Pfarrer Dr. Markus Nicolay |